Patienteninfo

Patienten mit privater Krankenversicherung oder Zusatzversicherung

Die Abrechnung erfolgt je nach Versicherungsstatus (Privatversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfe, Postbeamtenkrankenkasse, Bundeswehr). Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung bzw. Ihrer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen, ob und zu welchem Anteil die Kosten übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

 

Gerne berate ich Sie bezüglich einer Heilpraktiker-Zusatz-Versicherung. Diese erhalten Sie bereits sehr günstig, Sie profitieren sehr schnell von den Erstattungen und sind vor allem ganzjährig gesundheitlich gut und kostengünstig betreut!

Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ohne Zusatzversicherung müssen die Heilpraktiker-Kosten selber übernehmen. Sie erhalten eine Quittung oder auf Wunsch eine Rechnung. Bezahlung der Kosten findet direkt im Anschluss der Behandlung statt. Übrigens können Sie  Ihre Rechnung auch bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

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